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Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen zum 1. Mai gesenkt

2. Mai 2013 |

 
 
 
Solarfeld Da der Zubau von PV-Anlagen im letzten Halbjahr über dem vom EEG geförderten Wert lag, werden die Einspeisevergütungen weiter sinken. Foto: BSW-Solar/FirstSolar

Die Bundesnetzagentur hat die EEG-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen für den Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis zum 31. Juli 2013 festgelegt. Wegen des hohen Zubaus an Anlagen soll die Einspeisevergütung gemäß EEG nun weiter sinken.

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sieht zwar den Ausbau der Photovoltaik vor, allerdings in einem festgeschriebenen Rahmen. Übersteigt der Zubau den im EEG festgelegten Wert, wird die Vergütung entsprechend niedriger ausfallen. Wenn der Ausbau langsamer vorangeht und der Wert nicht erreicht wird, werden die Einspeisevergütungen höher ausfallen.

Hoher Zubau führt zur Degression der Vergütungssätze

Da im letzten Halbjahr allerdings ein recht hoher Wert erreicht wurde und der Zuwachs an Solaranlagen-Leistung damit höher ausfällt als vorgesehen, wird die Vergütung niedriger ausfallen. Die Bundesnetzagentur hat deswegen angekündigt, die Vergütungssätze schrittweise um 1,8 Prozent zu jedem Monatsersten zu senken. Im EEG ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um 1 Prozent monatlich vorgesehen. Hinzu kommen die Werte, die aus dem Zubau des letzten Halbjahres und der jährlich geplanten Erweiterung errechnet werden. Bei einem Zubau, der mehr als 1000 MWp pro Jahr über dem im EEG vorgesehen Wert liegt, ist ein Senken der Sätze um 0,8 Prozent vorgesehen. Deswegen wird für dieses Quartal eine Degression von 1,8 Prozent errechnet. Im vorherigen Quartal betrug sie noch 2,2 Prozent.

Quelle: BSW-Solar

Quelle: BSW-Solar

Jedes Quartal wird Zuwachs an PV-Anlagen neu überprüft und es werden neue Werte fürs kommende Quartal festgelegt, um eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den vorgesehenen Zubau zu gewährleisten. Die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen beläuft sich derzeit auf 33.165 MWp (Zeitraum 1. Januar 2009 bis 31. März 2013). Ab einer Erweiterung von 2.500 bis 3.500 MWp pro Jahr sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich.

Wie bereits in den Quartalen zuvor ist eine Degression der Vergütungssätze zu verzeichnen. Ab 1. Mai werden Anlagen bis 10 kWp mit 15,63 Cent / kWp gefördert, ab 1. Juni mit 15,35 Cent / kWp und ab 1. Juli nur noch mit 15,07 Cent / kWp.

Nachfrage nach PV-Anlagen sinkt

Nach langen Diskussionen hatte sich die Politik zunächst auf Subventionskürzungen geeinigt, um den rasanten Zubau zu bremsen und so die Kosten für den Stromverbraucher zu begrenzen, die diese durch die EEG-Umlage finanziell unterstützen müssen. Derzeit fällt die hinzugekommene PV-Leistung allerdings doppelt so hoch aus, wie es der Zubaukorridor des EEGs vorsieht.

Wird der Zubau weiter so stark ansteigen wie im Halbjahr davor, werden die Vergütungssätze auch im kommenden Quartal weiter sinken, was sich negativ auf die Nachfrage nach PV-Anlagen auf dem deutschen Markt auswirken kann. Denn umso mehr Zubau erzielt wurde, umso stärker wird die Einspeisevergütung anschließend nach unten geschraubt.

Obwohl die Zahlen noch über den vom EEG geförderten Werten liegen, ist bereits ein Rückgang der Nachfrage zu verzeichnen. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2012 sind fast 2.000 MWp hinzugekommen, während im gleichen Quartal 2013 lediglich 800 MWp errichtet wurden. Insgesamt betrug der Zubau 2012 7.600 MWp und erreichte damit den höchsten Wert in der Geschichte der Solarenergie.

Anstehende Förderkürzungen hatten einen regelrechten Boom am Jahresende 2012 ausgelöst, sodass im letzen Quartal 2012 der Zubau deutlich höher ausfiel als im 1. Quartal 2013. Der Zubau im 4. Quartal 2012 lag bei gut 1.400 MWp und war damit fast doppelt so hoch wie im ersten Quartal dieses Jahres. Der geringe Zuwachs bremst auch die Photovoltaik-Branche, die bereits seit längerem mit Förderkürzungen und Preisdumping zu kämpfen hat.

 

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